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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kontakt

Wolff Spezial- & Gebäudereinigung e.K.
Inhaber: Lukas Wolff
Feldstr. 13, 58285 Gevelsberg
E-Mail: info@spezial-wolff.de
Telefon: 02332-7080627

§1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge,
Lieferungen und Leistungen zwischen der Wolff Spezial- & Gebäudereinigung e.K.
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch
Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen
unterschieden wird.
3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden
nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt
wurde.

§2 Vertragsabschluss

1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich anders angegeben.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Angebotsannahme,
Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.
3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung.

§3 Leistungsumfang

1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot,
Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
2. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden
gesondert berechnet.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer
einzusetzen.
4. Reinigungsleistungen erfolgen nach dem allgemein
anerkannten Stand der Technik und branchenüblichen
Verfahren.

§4 Termine und Ausführung

1. Vereinbarte Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, behördlicher Anordnungen,
technischer Defekte, Krankheit, Materialengpässen oder sonstiger
unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen
Terminverschiebung.
3. Bei Außenreinigungen, insbesondere Fassaden-, Dach-, Stein- oder PV-
Reinigungen, kann es witterungsbedingt zu Terminverschiebungen kommen.
4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche zur
Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Wasser- und Stromanschlüsse
sowie Arbeitsflächen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den
gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu
verlangen.
5. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, kann der Auftragnehmer die
weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einstellen.

§6 Abnahme und Mängel

1. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb
von 48 Stunden nach Leistungserbringung wesentliche Mängel schriftlich
anzeigt.
2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur
Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
4. Unerhebliche Abweichungen oder handelsübliche
Unterschiede stellen keinen Mangel dar.

§7 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
3. Keine Haftung besteht insbesondere für:
• bereits vorhandene Schäden oder Vorschäden,
• materialbedingte Veränderungen,
• Farb- oder Strukturunterschiede,
• Schäden aufgrund mangelhafter Bausubstanz,
• Undichtigkeiten,
• Schäden durch versteckte Mängel,
• Schäden durch ungeeignete oder vorgeschädigte Oberflächen.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche oder gefährdete Gegenstände vor
Beginn der Arbeiten zu sichern oder zu entfernen.
5. Für Schäden, die durch nicht mitgeteilte Besonderheiten der Oberfläche oder
des Gebäudes entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§8 Besondere Regelungen für Fassaden-, Dach- und Steinreinigung

1. Reinigungsergebnisse hängen vom Verschmutzungsgrad, Alter und Zustand der
Oberfläche ab.
2. Eine vollständige Entfernung aller Verschmutzungen kann nicht garantiert
werden.
3. Bei älteren oder vorgeschädigten Oberflächen können trotz fachgerechter
Ausführung Veränderungen sichtbar werden.
4. Biozid- oder Schutzmittelbehandlungen dienen der
Verzögerung erneuter Verschmutzungen oder biologischer
Belastungen, stellen jedoch keine dauerhafte Garantie dar.
5. Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu reinigenden Flächen
frei zugänglich und technisch für die Reinigung geeignet sind.

§9 Winterdienst

1. Winterdienstleistungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten
Leistungsumfang.
2. Einsatzzeiten orientieren sich an den jeweils vereinbarten Einsatzbedingungen
sowie an Wetter- und Glättewarnungen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Glättebildung zwischen den Kontroll- und
Einsatzzeiten.
4. Extreme Wetterlagen, anhaltender Schneefall oder Eisregen können zu
Einschränkungen oder Verzögerungen führen.

§10 Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

1. Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen werden – sofern nicht anders
vereinbart – mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen
und verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht
fristgerecht gekündigt werden.
2. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
3. Bei individuell kalkulierten Sondervereinbarungen, Objektbetreuungen oder
Winterdienstleistungen können abweichende Vertragslaufzeiten und
Kündigungsfristen vereinbart werden.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.

§11 Datenschutz und Bonitätsprüfung

1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im
Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
2. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des
Auftragnehmers.
3. Für Privatpersonen:
Unser Unternehmen prüft und überwacht regelmäßig bei
Vertragsabschlüssen sowie in bestimmten Fällen, in denen ein
berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die
Bonität.
Hierzu arbeitet der Auftragnehmer mit der Creditreform Boniversum GmbH,
Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der die hierzu erforderlichen Daten
bezogen werden. Zu diesem Zweck werden Name, Anschrift und Geburtsdatum des
Auftraggebers an die Creditreform Boniversum GmbH übermittelt.
Informationen gemäß Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung
durch die Creditreform Boniversum GmbH sind abrufbar unter:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
4. Für Firmenkunden:
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten
Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Bonität von Firmenkunden.
Hierzu arbeitet der Auftragnehmer mit der Creditreform Hagen Berkey & Riegel KG,
Riemerschmidstr. 1–3, 58093 Hagen zusammen, von der die hierzu erforderlichen Daten
bezogen werden. Zu diesem Zweck werden Firmenname sowie Kontaktdaten an
Creditreform übermittelt.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform sind abrufbar unter:
https://www.creditreform.de/hagen/datenschutz/

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des
Auftragnehmers.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.